nicht das beliebteste Thema
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Björn :D
DarkPsychó (Wlady)
Duke
Neuhaus
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nicht das beliebteste Thema
Wer mal nicht so genau zugehört hat, kann demnächst hier nochmal nachschauen.
Neuhaus- Anzahl der Beiträge : 5
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Re: nicht das beliebteste Thema
och nöö^^ das passt hier nicht ins forum! off topic!
Mods! close pls!
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Duke- Anzahl der Beiträge : 3
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Re: nicht das beliebteste Thema
Hausaufgaben...
(Achtung: Der nachfolgende Text kann stark ironisch geprägte Aussagen enthalten)
Es ist doch nicht meine Aufgabe den Stoff den mir der lehrer nicht beibringen kann in meiner Freizeit nachzuholen
Diesen Beitrag verfasse ich auf Basis des Grundgesetzes! Angefangen mit Artikel 5 Absatz 1:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(Findet bezug auf diesen Beitrag)
Im Sinne der Hausaufgaben berufe ich mich auf Artikel 2:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Die "Nötigung" und der Zwang, sowie der damit verbundene Freiheitsentzug bei Hausaufgaben mit anschließender Zensur widerspricht meines erachtens Artikel 2 und ist somit rechtswidrig!
Im Bezug auf Zensur eventuell auch schlechte Zensur fühle ich mich in meiner Würde gekränkt, was gegen Artikel 1 Absatz 1 widerspricht:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Da wir uns an einer öffentlichen Schule befinden und sie somit eine Staatliche Institution ist die Schlussfolgerung offensichtlich.
Laut Artikel 1 Absatz 3 gilt:
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Was sich auf alle zuvor Zitierten Gesetze auswirkt, abgesehen von Artikel 1 Absatz 1.
Laut Artikel 5 Absatz 3 gilt:
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung
Da ich Hausaufgaben als Zwang interpretiere bin ich nicht bereit sie zu machen!
Laut Artikel 12 Absatz 2 gilt :
2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
Wozu Hausaufgaben nicht zählen!
Da ich Hausaufgaben als Zwangsarbeit sehe berufe ich mich auf Artikel 12 Absatz 3:
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Schule zählt nicht als gerichtlich angeordnete Freiheitsentziehung
finally
(Achtung: Der nachfolgende Text kann stark ironisch geprägte Aussagen enthalten)
Es ist doch nicht meine Aufgabe den Stoff den mir der lehrer nicht beibringen kann in meiner Freizeit nachzuholen
Diesen Beitrag verfasse ich auf Basis des Grundgesetzes! Angefangen mit Artikel 5 Absatz 1:
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(Findet bezug auf diesen Beitrag)
Im Sinne der Hausaufgaben berufe ich mich auf Artikel 2:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Die "Nötigung" und der Zwang, sowie der damit verbundene Freiheitsentzug bei Hausaufgaben mit anschließender Zensur widerspricht meines erachtens Artikel 2 und ist somit rechtswidrig!
Im Bezug auf Zensur eventuell auch schlechte Zensur fühle ich mich in meiner Würde gekränkt, was gegen Artikel 1 Absatz 1 widerspricht:
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Da wir uns an einer öffentlichen Schule befinden und sie somit eine Staatliche Institution ist die Schlussfolgerung offensichtlich.
Laut Artikel 1 Absatz 3 gilt:
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Was sich auf alle zuvor Zitierten Gesetze auswirkt, abgesehen von Artikel 1 Absatz 1.
Laut Artikel 5 Absatz 3 gilt:
(3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung
Da ich Hausaufgaben als Zwang interpretiere bin ich nicht bereit sie zu machen!
Laut Artikel 12 Absatz 2 gilt :
2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
Wozu Hausaufgaben nicht zählen!
Da ich Hausaufgaben als Zwangsarbeit sehe berufe ich mich auf Artikel 12 Absatz 3:
(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
Schule zählt nicht als gerichtlich angeordnete Freiheitsentziehung
finally
Duke- Anzahl der Beiträge : 3
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Re: nicht das beliebteste Thema
ô.O Krank!
Zuletzt von Björn :D am Fr Jan 15, 2010 4:55 pm bearbeitet; insgesamt 1-mal bearbeitet
Re: nicht das beliebteste Thema
Ich geniesse die Anonymität des Internets ;D
Duke- Anzahl der Beiträge : 3
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Re: nicht das beliebteste Thema
Oh Nein.. Jetzt gibts wohl keine Ausrede mehr von wegen 'ich hab das nicht mitbekommen, dass wir was auf haben' -.-*
Wie Schade!! Also nicht, dass ich mir davon jemals Gebrauch gemacht habe ;D
ABer find ich trotzdem Supi dass wir jetzt ein eigenes Forum haben
Wie Schade!! Also nicht, dass ich mir davon jemals Gebrauch gemacht habe ;D
ABer find ich trotzdem Supi dass wir jetzt ein eigenes Forum haben
:KunstProdukt.- Anzahl der Beiträge : 9
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Re: nicht das beliebteste Thema
nh find ich auch
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Re: nicht das beliebteste Thema
Die Ausrede zählt sowieso nicht !
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